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Firmengründung

Firmengründung

Die Gründung einer Firma in Deutschland ist für viele chinesische Unternehmen der erste logische Schritt ihrer Expansionsstrategie. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Gründung von Tochtergesellschaften, eigenständigen Firmen und Repräsentanzen (unselbstständige Betriebsstätte).

Für die große Mehrheit der Firmen bietet sich hier die GmbH als Rechtsform an, welche mit der in China üblichen Company Limited in vielen Bereichen vergleichbar ist. Auch wenn die Prozesse der Firmengründung in Deutschland zuletzt durch das neue GmbH-Gesetz modernisiert wurden, so ist bei der Gründung von Firmen durch Ausländer das Ausländergesetz ein bestimmender Faktor. In diesem Bereich verfügen unsere Unternehmensberater und kooperierenden Rechtsberater über langjährige Erfahrungen und Kontakte, von denen jeder unserer Kunden profitiert.

Ablauf der Firmengründung in Deutschland am Beispiel der GmbH für Ausländer:

  • Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages
  • Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
  • Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals
  • Einreichung der Gründungsdokumente beim Handelsregister
  • Eintragung der Firma in das Handelsregister
  • Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
  • Die zuständige Ausländerbehörde prüft den Antrag und erteilt bei positiven Voraussetzungen die Aufenthaltserlaubnis
  • Erhalt der Steuernummer durch das Finanzamt
  • Registrierung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • Gewerbeanmeldung