Die Gründung einer Firma in Deutschland ist für viele chinesische Unternehmen der erste logische Schritt ihrer Expansionsstrategie. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Gründung von Tochtergesellschaften, eigenständigen Firmen und Repräsentanzen (unselbstständige Betriebsstätte).
Für die große Mehrheit der Firmen bietet sich hier die GmbH als Rechtsform an, welche mit der in China üblichen Company Limited in vielen Bereichen vergleichbar ist. Auch wenn die Prozesse der Firmengründung in Deutschland zuletzt durch das neue GmbH-Gesetz modernisiert wurden, so ist bei der Gründung von Firmen durch Ausländer das Ausländergesetz ein bestimmender Faktor. In diesem Bereich verfügen unsere Unternehmensberater und kooperierenden Rechtsberater über langjährige Erfahrungen und Kontakte, von denen jeder unserer Kunden profitiert.